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Sommerlicher Wärmeschutz: was DIN 4108-2 verlangt

Sommerlicher Wärmeschutz wird meist als Komfortthema behandelt. Er ist aber ein Nachweisthema: DIN 4108-2 verlangt ihn für Neubauten und für bestimmte Änderungen im Bestand — unabhängig davon, ob eine Kühlung eingebaut wird oder nicht.

Die Norm rechnet mit einem Kennwert, nicht mit einer Temperatur

Das vereinfachte Verfahren nach DIN 4108-2 Abschnitt 8 stellt einen vorhandenen Sonneneintragskennwert Svorh einem zulässigen Szul gegenüber. Der Nachweis ist erbracht, wenn gilt:

Svorh ≤ Szul

Svorh ergibt sich im Kern aus dem Verhältnis der Fensterflächen zur Nettogrundfläche des Raumes, gewichtet mit dem Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung und dem Abminderungsfaktor der Sonnenschutzvorrichtung.

Szul wird aus Anteilen zusammengesetzt, die unter anderem abhängen von:

  • der Sommer-Klimaregion — Deutschland ist in die Regionen A, B und C eingeteilt, von kühl bis sommerheiß
  • der Bauart, also der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit: leicht, mittel oder schwer
  • der Nachtlüftung — erhöhte Nachtlüftung darf angerechnet werden
  • der Fensterneigung und -orientierung
  • der Frage, ob eine passive Kühlung vorhanden ist

Reicht das vereinfachte Verfahren nicht aus oder wird es überschritten, ist der Nachweis über eine thermische Gebäudesimulation nach DIN 4108-2 in Verbindung mit DIN EN ISO 52016-1 zu führen. Bewertet wird dann über Übertemperaturgradstunden.

Die Reihenfolge der Wirksamkeit ist eindeutig

In der Praxis wird oft zuerst über die Verglasung diskutiert. Das ist selten der größte Hebel. Die Rangfolge:

  1. Außenliegender, beweglicher Sonnenschutz. Raffstore, Rollladen, Markise. Er fängt die Strahlung ab, bevor sie durch die Scheibe kommt. Der Abminderungsfaktor FC liegt hier je nach Ausführung im Bereich von etwa 0,25, während innenliegende Vorrichtungen deutlich schwächer wirken.
  2. Fenstergröße und Orientierung. Westfenster sind sommerlich am kritischsten: Die Sonne steht am Nachmittag tief, trifft flach auf die Fassade und der Baukörper ist bereits aufgeheizt. Südfenster mit hochstehender Sommersonne lassen sich durch eine Auskragung wirksam verschatten, Westfenster kaum.
  3. Wirksame Wärmespeicherfähigkeit. Schwere Bauart puffert die Tagesspitze. Genau diese Masse koppelt eine Innendämmung vom Raum ab — ein Punkt, der bei der Wahl zwischen Innen- und Außendämmung mitgehört.
  4. Nachtlüftung. Kostenlos, aber nur wirksam, wenn sich Fenster nachts sicher öffnen lassen und die Außentemperatur tatsächlich absinkt. In innerstädtischen Wärmeinseln ist beides oft nicht gegeben.
  5. Der Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung. Wichtig, aber nachrangig — und mit einem Zielkonflikt: Ein niedriger g-Wert reduziert im Sommer den Eintrag, im Winter aber auch die solaren Gewinne.

Der Emissionsgrad der Außenoberfläche gehört auf die kurzwellige Seite

Für die sommerliche Aufheizung einer Fassade oder eines Daches ist nicht der langwellige Emissionsgrad die maßgebliche Größe, sondern der kurzwellige Absorptionsgrad für Sonnenstrahlung — und der hängt am Farbton.

Eine dunkle Fläche nimmt einen erheblich größeren Anteil der Einstrahlung auf als eine helle. Auf einer besonnten Dachfläche macht das im Hochsommer einen Unterschied von mehreren Zehnerkelvin in der Oberflächentemperatur.

Beide Größen zu verwechseln ist ein verbreiteter Fehler: Der Farbton bestimmt die Aufnahme kurzwelliger Sonnenstrahlung, der langwellige Emissionsgrad die Abgabe von Wärmestrahlung bei Umgebungstemperatur. Es sind verschiedene Wellenlängenbereiche, verschiedene Zahlen und verschiedene Wirkungen. Ausführlich dazu: Was der Emissionsgrad wirklich beschreibt.

Zwei Fälle, in denen der Nachweis auch im Bestand greift

Der sommerliche Wärmeschutz ist kein reines Neubauthema. Er wird auch bei Änderungen im Bestand relevant, insbesondere:

  • beim Ausbau eines bisher nicht beheizten Dachgeschosses — die kritischste Konstellation überhaupt: große verglaste Flächen in geneigter Lage, wenig Speichermasse, direkte Einstrahlung
  • bei einer wesentlichen Vergrößerung der Fensterflächen

In beiden Fällen sollte die Frage vor der Ausführung gestellt werden, nicht im ersten Sommer danach.

Was das für ein Beratungsgespräch heißt

Drei Sätze, die im Gespräch tragen:

  1. Der Nachweis ist raumbezogen. Er wird für den ungünstigsten Raum geführt, nicht für das Gebäude als Ganzes. „Das Haus ist gut gedämmt“ ist keine Antwort auf die Frage nach dem sommerlichen Wärmeschutz.
  2. Außen schlägt innen. Wer den Sonnenschutz innen anbringt, hat die Energie bereits im Raum. Der Unterschied zwischen außenliegend und innenliegend ist größer als jeder Unterschied zwischen zwei Verglasungen.
  3. Keine Zahl ohne Randbedingung. Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung und Orientierung gehören zu jedem Ergebnis dazu — sonst ist es nicht nachprüfbar.

Quellen

  • DIN 4108-2, Abschnitt 8 — Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, Sonneneintragskennwertverfahren. Hinweis: Seit Mai 2026 gilt die Fassung 2026-05, die 2013-02 ersetzt.
  • DIN EN ISO 52016-1 — Energetische Bewertung von Gebäuden, thermische Simulation
  • DIN EN ISO 52022-1/-3 — Sonnenschutzvorrichtungen, Abminderungsfaktoren
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG), Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz

Die genannten Kenngrößen sind Rechenwerte nach Norm unter den jeweils festgelegten Randbedingungen. Sie ersetzen keinen objektbezogenen Nachweis. Maßgeblich ist im Einzelfall die jeweils gültige Fassung der Norm.